
Silikonfugen: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter? Und wie oft muss der Vermieter Silikonfugen erneuern?
Der ehrliche Ratgeber zur Kostenfrage bei defekten Silikonfugen im Mietverhältnis: Verschleiß, Instandhaltung, Schimmel und die Kleinreparaturklausel klar erklärt.
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Die kurze Antwort vorweg: In den allermeisten Fällen zahlt der Vermieter, wenn Silikonfugen in Bad, Dusche oder Küche altern und erneuert werden müssen. Silikonfugen sind ein Verschleißteil der Wohnung, ihr Austausch gehört zur Instandhaltung – und die ist rechtlich Sache des Vermieters. Der Mieter ist nur dann in der Pflicht, wenn er den Schaden selbst verschuldet hat oder wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag greift und die Kosten unterhalb der vereinbarten Bagatellgrenze liegen. Bei der Frage, wie oft muss der Vermieter Silikonfugen erneuern, gibt es allerdings keine feste gesetzliche Frist – entscheidend ist der tatsächliche Zustand.
Silikonfugen haben eine begrenzte Lebensdauer. Nach etwa fünf bis zehn Jahren verlieren sie ihre Elastizität, werden brüchig, lösen sich vom Untergrund oder verfärben sich durch Schimmel. Das ist normaler Verschleiß und kein Fehlverhalten des Mieters. Genau deshalb kann der Vermieter die Erneuerung nicht pauschal auf den Mieter abwälzen. Reißt eine Fuge auf und dringt Feuchtigkeit in die Wand ein, entsteht sogar ein Mangel an der Mietsache, den der Vermieter beheben muss – unabhängig davon, wie oft eine Fuge in der Vergangenheit schon erneuert wurde.
In diesem Ratgeber erklären wir neutral und verständlich, wann der Mieter und wann der Vermieter zahlt, welche Rolle die Kleinreparaturklausel spielt, wie oft der Vermieter Silikonfugen erneuern muss, was bei Schimmel gilt und wie Sie im Streitfall richtig vorgehen. So wissen Sie genau, worauf es ankommt, bevor Sie zum Werkzeug greifen oder eine Rechnung akzeptieren.

Silikonfugen sind Instandhaltung: Warum meist der Vermieter zahlt
Der Ausgangspunkt ist § 535 BGB. Danach ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen, gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Ein Badezimmer, in dem die Silikonfugen porös, rissig oder verschimmelt sind, ist nicht mehr voll gebrauchsfähig – Feuchtigkeit kann eindringen, Schimmel entsteht, die Abdichtung versagt. Das Erneuern der Fugen fällt damit unter die Instandhaltung, und die trägt grundsätzlich der Vermieter.
Wichtig ist die saubere Unterscheidung zwischen Verschleiß und Verschulden. Fugen, die durch normales Duschen, Baden und Kochen über die Jahre altern, sind vertragsgemäßer Gebrauch. Der Mieter zahlt für diesen Verschleiß bereits mit seiner Miete – eine zusätzliche Beteiligung an den Erneuerungskosten wäre eine doppelte Belastung. Anders liegt der Fall nur, wenn der Mieter die Fuge mutwillig oder grob fahrlässig beschädigt, etwa durch aggressive Reiniger, das Aufkratzen mit spitzen Gegenständen oder unsachgemäße Eigenreparaturen.
Auch eine Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter pauschal alle Reparaturen oder die komplette Instandhaltung aufbürdet, ist nach ständiger Rechtsprechung unwirksam. Der Vermieter kann seine gesetzliche Erhaltungspflicht nicht durch das Kleingedruckte auf den Mieter verschieben. Nur die eng begrenzte Kleinreparaturklausel ist zulässig – und auch die nur unter strengen Voraussetzungen.
- ✓ Silikonfugen erneuern = Instandhaltung = grundsätzlich Vermietersache
- ✓ Normaler Verschleiß durch Duschen, Baden, Kochen geht zulasten des Vermieters
- ✓ Der Mieter zahlt nur bei eigenem Verschulden (Mutwillen, grobe Fahrlässigkeit)
- ✓ Pauschale Instandhaltungsklauseln im Mietvertrag sind unwirksam
Wie oft muss der Vermieter Silikonfugen erneuern? Fristen und Zustand
Viele Mieter und Vermieter suchen nach einer festen Zahl – etwa alle fünf oder alle zehn Jahre. Eine solche gesetzliche Frist gibt es jedoch nicht. Die Frage, wie oft der Vermieter Silikonfugen erneuern muss, beantwortet sich nicht nach dem Kalender, sondern nach dem tatsächlichen Zustand der Fuge. Solange eine Fuge dicht, elastisch und schimmelfrei ist, besteht keine Pflicht zum Austausch. Sobald sie ihre Funktion verliert, muss der Vermieter tätig werden – egal ob das nach drei oder nach fünfzehn Jahren der Fall ist.
Als grober technischer Anhaltspunkt gilt: Sanitärsilikon in Nassbereichen hält bei normaler Nutzung rund fünf bis zehn Jahre. Danach lässt die Elastizität nach, die Fuge wird spröde, es bilden sich Risse an den Rändern und der Schimmel setzt sich fest. Diese Spanne ist aber nur ein Erfahrungswert. In einem stark genutzten Familienbad mit schlechter Lüftung altert Silikon deutlich schneller als in einem selten benutzten Gäste-WC.
Entscheidend für die Pflicht des Vermieters ist der Mangelbegriff: Sobald die Fuge undicht ist, Wasser hinter die Fliesen läuft oder sich ein gesundheitsgefährdender Schimmelbefall bildet, liegt ein Mangel der Mietwohnung vor. Der Mieter muss diesen Mangel anzeigen, und der Vermieter muss ihn innerhalb angemessener Frist beheben. Reagiert der Vermieter nicht, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern oder die Reparatur nach Fristsetzung selbst beauftragen und die Kosten ersetzt verlangen.
- ✓ Keine gesetzliche Frist – es zählt der tatsächliche Zustand der Fuge
- ✓ Technischer Richtwert: Sanitärsilikon hält etwa fünf bis zehn Jahre
- ✓ Undichte oder verschimmelte Fugen sind ein Mangel, den der Vermieter beheben muss
- ✓ Der Mieter muss den Mangel anzeigen, damit die Pflicht des Vermieters greift
Die Kleinreparaturklausel: Wann der Mieter doch zahlt
Die wichtigste Ausnahme von der Vermieterpflicht ist die Kleinreparaturklausel. Sie erlaubt es dem Vermieter, kleinere Instandhaltungskosten auf den Mieter abzuwälzen – aber nur unter engen Bedingungen und nur für Bauteile, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Ob Silikonfugen überhaupt darunterfallen, ist rechtlich umstritten, denn eine Fuge wird nicht wie ein Wasserhahn täglich bedient. Viele Gerichte zählen sie nicht zu den typischen Kleinreparatur-Gegenständen.
Damit eine Kleinreparaturklausel überhaupt wirksam ist, müssen drei Grenzen eingehalten werden. Erstens gibt es eine Obergrenze pro Einzelreparatur, die je nach Rechtsprechung meist bei etwa 100 bis 120 Euro liegt. Übersteigt die einzelne Rechnung diese Grenze, muss der Mieter keinen Cent zahlen – auch nicht anteilig. Zweitens gibt es eine Jahresobergrenze, die häufig bei sechs bis acht Prozent der Jahresnettomiete oder einem festen Betrag gedeckelt ist. Drittens muss die Klausel dem Mieter die Reparatur überlassen, ohne ihn zur eigenen Beauftragung zu zwingen.
Fehlt eine dieser Grenzen oder ist die Klausel zu weit gefasst, ist sie insgesamt unwirksam – dann zahlt wieder vollständig der Vermieter. Für Mieter heißt das: Vor der Zahlung immer den Mietvertrag prüfen und den Rechnungsbetrag mit der Bagatellgrenze abgleichen. Eine komplette Fugensanierung im Bad überschreitet die typische Kleinreparaturgrenze in aller Regel deutlich und bleibt damit Sache des Vermieters.
- ✓ Klausel gilt nur für Bauteile, die der Mieter direkt und oft benutzt
- ✓ Einzelgrenze meist ca. 100–120 €, Jahresgrenze oft 6–8 % der Jahresmiete
- ✓ Liegt die Rechnung über der Einzelgrenze, zahlt der Mieter gar nichts
- ✓ Eine komplette Bad-Fugensanierung fällt in der Regel nicht unter die Klausel
Schimmel in den Fugen: Wer trägt hier die Verantwortung?
Schimmel in den Silikonfugen ist der häufigste Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Die Verantwortung hängt von der Ursache ab. Ist der Schimmel Folge von normalem Alter und Verschleiß der Fuge oder von baulichen Mängeln wie fehlender Abdichtung, schlechter Dämmung oder Wärmebrücken, dann liegt ein Mangel vor, den der Vermieter beseitigen muss – inklusive der Fugenerneuerung.
Kann der Vermieter dagegen nachweisen, dass der Mieter durch falsches Lüften und Heizen für dauerhaft zu hohe Luftfeuchtigkeit gesorgt hat, kann der Mieter für die Schimmelbeseitigung haften. In der Praxis ist dieser Nachweis schwierig, denn oft treffen mehrere Ursachen zusammen. Bei ernsten Streitfällen bringt nur ein Sachverständigengutachten Klarheit über die tatsächliche Schimmelursache.
Unabhängig von der Kostenfrage sollte oberflächlicher Schimmel in Silikonfugen zügig behandelt werden, weil er sich sonst in die Bausubstanz frisst und ein Gesundheitsrisiko darstellt. Oberflächlicher Belag lässt sich manchmal entfernen, doch wenn der Schimmel bereits im Silikon sitzt, hilft nur der komplette Austausch der Fuge mit einem schimmelhemmenden Profi-Sanitärsilikon. Ein dauerhaft sauberes Ergebnis erreicht man nur, wenn die alte Fuge restlos entfernt, der Untergrund gereinigt und die neue Fuge fachgerecht gezogen wird.
- ✓ Schimmel durch Verschleiß oder Baumängel: Vermieter zahlt
- ✓ Schimmel durch nachweislich falsches Lüften/Heizen: Mieter kann haften
- ✓ Bei Streit über die Ursache hilft ein Sachverständigengutachten
- ✓ Sitzt der Schimmel im Silikon, hilft nur der komplette Fugentausch
Schritt für Schritt: So gehen Mieter und Vermieter richtig vor
Damit die Kostenfrage nicht zum Konflikt eskaliert, empfiehlt sich ein klares Vorgehen. Für Mieter beginnt es mit der schriftlichen Mangelanzeige: Fotografieren Sie die defekte oder verschimmelte Fuge und melden Sie den Zustand Ihrem Vermieter nachweisbar per E-Mail oder Brief mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung. Reparieren Sie nicht eigenmächtig, bevor der Vermieter reagieren konnte – sonst riskieren Sie, auf den Kosten sitzenzubleiben.
Der Vermieter sollte den gemeldeten Mangel ernst nehmen und zeitnah einen Fachbetrieb beauftragen, denn eine undichte Fuge kann teure Feuchtigkeitsschäden an Wand und Estrich nach sich ziehen. Je schneller die Abdichtung wiederhergestellt ist, desto geringer das Folgeschadenrisiko. Ein Festpreis vorab schafft dabei auf beiden Seiten Klarheit über die zu erwartenden Kosten.
Als grobe Orientierung: Das Erneuern der Silikonfugen in einer Dusche oder rund um eine Badewanne bewegt sich üblicherweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, abhängig von Fugenlänge, Zugänglichkeit und Aufwand für das Entfernen der alten, verschimmelten Fuge. Eine komplette Fugensanierung im ganzen Bad liegt entsprechend höher. Diese Beträge übersteigen die typische Kleinreparaturgrenze deutlich, weshalb sie fast immer beim Vermieter verbleiben. Wer als Vermieter eine Immobilie vermietet und die Abrechnung über die Hausverwaltung laufen lassen möchte, kann das mit einem Fachbetrieb unkompliziert vereinbaren.
- ✓ Mieter: Mangel dokumentieren (Fotos) und schriftlich mit Frist anzeigen
- ✓ Nicht eigenmächtig reparieren, bevor der Vermieter reagieren konnte
- ✓ Vermieter: schnell handeln, um Folgeschäden an Wand und Estrich zu vermeiden
- ✓ Festpreis vorab einholen – schafft Klarheit für beide Seiten
Selbst machen oder Profi beauftragen? Und wann sich ein Fachbetrieb lohnt
Silikonfugen lassen sich grundsätzlich in Eigenregie erneuern, und für eine kurze, gut zugängliche Fuge ist das für handwerklich geübte Menschen machbar. Der häufigste Fehler dabei ist unsauberes Entfernen der alten Fuge: Bleiben Silikonreste oder Schimmelsporen im Untergrund zurück, kommt der Schimmel schnell zurück und die neue Fuge hält nicht. Ebenso wichtig sind ein sauber abgeklebter, trockener und fettfreier Untergrund sowie das richtige Material – für Nassbereiche gehört ausschließlich schimmelhemmendes Sanitärsilikon, kein Acryl und kein Universalsilikon.
Ein weiterer typischer Fehler ist eine zu dicke oder ungleichmäßig abgezogene Fuge, die unschön aussieht und sich an den Rändern wieder löst. Auch die Aushärtezeit wird oft unterschätzt: Die Fuge muss vollständig durchtrocknen, bevor der Nassbereich wieder genutzt wird, sonst leidet die Haftung. Wer unsicher ist oder ein dauerhaft sauberes, hygienisches Ergebnis will, ist mit einem Fachbetrieb besser beraten – gerade bei größeren Flächen, hartnäckigem Schimmel oder schwer zugänglichen Stellen.
Ein Fachbetrieb entfernt die alte Fuge restlos, reinigt und desinfiziert den Untergrund, arbeitet staubarm und sauber und zieht die neue Fuge gleichmäßig mit schimmelhemmendem Profi-Sanitärsilikon. Wenn Sie in Bielefeld oder in Ostwestfalen-Lippe wohnen und Ihre Silikonfugen in Bad, Dusche, Küche oder am Fenster erneuern lassen möchten, hilft Wertvoll Silikonfugen weiter. Sie erhalten einen Festpreis vorab, schnelle Termine und auf Wunsch eine kostenlose Einschätzung per Foto. Rufen Sie einfach an unter 0521 12014954 – auch die Abrechnung mit der Hausverwaltung ist möglich.
- ✓ DIY ist machbar, scheitert aber oft am unsauberen Entfernen der Altfuge
- ✓ Nur schimmelhemmendes Sanitärsilikon verwenden, kein Acryl/Universalsilikon
- ✓ Häufige Fehler: Schimmelreste im Untergrund, zu dicke Fuge, zu kurze Trockenzeit
- ✓ Profi lohnt sich bei Schimmel, großen Flächen oder schwer zugänglichen Stellen
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Antworten auf Ihre Fragen
Was kostet es, Silikonfugen erneuern zu lassen?+
Die Kosten hängen von Fugenlänge, Zugänglichkeit und dem Aufwand für das Entfernen der alten Fuge ab. Das Erneuern der Fugen in einer Dusche oder rund um die Badewanne bewegt sich üblicherweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, eine komplette Fugensanierung im ganzen Bad entsprechend höher. Bei Wertvoll Silikonfugen erhalten Sie einen Festpreis vorab, damit es keine Überraschungen gibt. Für eine unverbindliche Einschätzung erreichen Sie uns unter 0521 12014954.
Wie lange dauert es, eine Silikonfuge zu erneuern?+
Eine einzelne Fuge, etwa in der Dusche, ist oft innerhalb weniger Stunden erledigt. Der Zeitaufwand setzt sich aus dem restlosen Entfernen der alten Fuge, dem Reinigen des Untergrunds und dem Ziehen der neuen Fuge zusammen. Danach muss das Silikon vollständig aushärten, bevor der Nassbereich wieder genutzt wird – planen Sie hierfür in der Regel bis zu 24 Stunden ein.
Wie oft muss der Vermieter Silikonfugen erneuern?+
Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Der Vermieter muss die Fugen erneuern, sobald sie undicht, rissig oder verschimmelt sind und dadurch ein Mangel entsteht – unabhängig davon, ob das nach drei oder nach fünfzehn Jahren der Fall ist. Als technischer Richtwert hält Sanitärsilikon in Nassbereichen etwa fünf bis zehn Jahre. Entscheidend ist immer der tatsächliche Zustand, nicht der Kalender.
Welches Material wird verwendet und schützt es vor Schimmel?+
Für Nassbereiche wie Bad, Dusche und Küche gehört ausschließlich schimmelhemmendes Sanitärsilikon zum Einsatz – kein Acryl und kein Universalsilikon. Damit der Schimmel dauerhaft wegbleibt, muss die alte Fuge restlos entfernt und der Untergrund gründlich gereinigt werden. Sitzt der Schimmel bereits im alten Silikon, hilft nur der komplette Austausch der Fuge mit einem Profi-Sanitärsilikon.
Gibt es eine Gewährleistung auf die neue Fuge?+
Wird die Fuge fachgerecht erneuert – Altfuge restlos entfernt, Untergrund sauber, trocken und fettfrei, passendes schimmelhemmendes Sanitärsilikon und ausreichende Aushärtezeit – hält das Ergebnis viele Jahre. Für sauber ausgeführte Arbeiten steht der Fachbetrieb gerade. Sprechen Sie uns bei Fragen zur Ausführung gerne an unter 0521 12014954.
Als Mieter: Muss ich die Silikonfugen selbst zahlen?+
In den meisten Fällen nicht. Silikonfugen sind ein Verschleißteil, ihre Erneuerung gehört zur Instandhaltung und ist damit Sache des Vermieters. Der Mieter zahlt nur bei eigenem Verschulden oder wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel greift und die Rechnung unter der Bagatellgrenze (meist ca. 100–120 €) liegt. Eine komplette Fugensanierung übersteigt diese Grenze fast immer und bleibt Sache des Vermieters. Zeigen Sie den Mangel schriftlich mit Frist an und reparieren Sie nicht eigenmächtig.
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